Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Gewerbeordnung

Der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule bietet Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit, ein Gewerbe zu betreiben. Die Gewerbeordnung (GewO) zählt zu den wichtigsten juristischen Normen für potenzielle Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer. In Österreich ist im Rahmen einer Gründung die Anmeldung eines Gewerbes verpflichtend und unumgänglich.

Wer braucht eine Gewerbeordnung?

Von einem Gewerbe spricht man, wenn die ausgeübte Tätigkeit als gewerbsmäßig bezeichnet wird. Eine gewerbsmäßige Tätigkeit ist eine selbstständige, regelmäßige und auf wirtschaftlichen Vorteil gerichtete Tätigkeit, also eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsichten. Für diese benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung.

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.